Basic
Geschäftsbedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Coworking Space (AGB)
§ 1 Präambel
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gemäß nachfolgender Leistungsbeschreibung für alle Verträge über die Nutzung von Arbeitsplätzen der Quartier22 GmbH, geschäftsführender Gesellschafter Sebastian Dänel, Quartier22 GmbH, Geschäftssitz: Bautzner Str. 22, 01099 Dresden – nachfolgend Quartier22 – sowie für alle von Quartier22 für den Vertragspartner erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Der Vertragspartner wird im Weiteren als Mitglied bezeichnet.
2. Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Anwendung.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Tarife
1. Gegenstand der Angebote und Leistungen von Quartier22 ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen auf der Bautzner Str. 22, 01099 Dresden, oder auf dem Käthe-Kollwitz-Ufer 23, 01307 Dresden, jeweils ausgestattet mit Tisch, Stuhl, Strom und WLAN-Zugang.
Weiter angeboten werden im Rahmen der zu Ziffer 3. a. – h. bezeichneten gewählten Leistungsmodule:
- Kaffee, Tee und Küche (Kaffee und Tee fair use und Nutzung von Mikrowelle und Kühlschrank);
- Bereitstellung von Meetingräumen;
- Zugang zu Drucker, Kopierer und Scanner (nur für die Buchstaben b. – h.);
- Herstellung der Erreichbarkeit durch eigene Firmenanschrift im Quartier22 nebst Briefpostservice, Business-Paketservice (nur für die Buchstaben b. – h.);
- Bereitstellung von abschließbarem Stauraum, abschließbaren Büroräumen und von Eventflächen (nur für die Buchstaben b. – h.);
- Network rund um die Uhr und Quartier22 Events exklusiv für die Community sowie spezielle Angebote für Startups (nur für die Buchstaben b. – h.).
2. Je nach gewähltem Leistungsmodul ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und auf eine bestimmte Nutzungszeit beschränkt.
3. Folgende Tarife werden derzeit angeboten:
a. Tagesticket:
unter dem Vorbehalt freier Arbeitsplätze ab 9 Uhr morgens, 1 Tag Nutzungsberechtigung an täglich nach Verfügbarkeit frei wählbaren Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan) im Rahmen der Öffnungszeiten.
b. Basic:
Nutzungsberechtigung für 1 frei wählbaren Tage im Monat während der regulären Öffnungszeiten an einem frei wählbaren Arbeitsplatz im Open-Space Bereich inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan) und 1 Konferenzraumstunden pro Monat. Nicht genutzte Nutzungstage und Konferenzraumstunden können nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
c. FLEX5: (wird nicht mehr angeboten)
Nutzungsberechtigung für 5 frei wählbare Tage im Monat während der regulären Öffnungszeiten an einem frei wählbaren Arbeitsplatz im Open-Space Bereich inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan) und 3 Konferenzraumstunden pro Monat. Nicht genutzte Nutzungstage und Konferenzraumstunden können nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
d. FLEX 10:
Nutzungsberechtigung für 10 frei wählbare Tage im Monat während der regulären Öffnungszeiten an einem frei wählbaren Arbeitsplatz im Open-Space Bereich inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan) und 4 Konferenzraumstunden pro Monat. Nicht genutzte Nutzungstage und Konferenzraumstunden können nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
e. FLEX24:
Ganzmonatige Nutzungsberechtigung an einem frei wählbaren Arbeitsplatz im Open-Space Bereich inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan), 6 Konferenzraumstunden pro Monat und ein 24/7 Zugang zum Open-Space. Nicht genutzte Konferenzraumstunden können nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
f. Fixed Desk:
Ganzmonatige Nutzungsberechtigung für einen bestimmten Arbeitsplatz im Fixed-Desk-Bereich, inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan) und 6 Konferenzraumstunden pro Monat. Nicht genutzte Konferenzraumstunden können nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
g. Virtual Office:
Dein Virtual Office bei uns im QUARTIER22. Du nutzt unsere Adresse als deine Geschäftsadresse mit dem Zusatz „c/o Quartier22“ und empfängst deine Post bei uns. Als Virtual Office Bucher besteht für dich die Möglichkeit ein vergünstigtes Tagesticket zu buchen. Du kannst deine Post regelmäßig bei uns zu den Öffnungszeiten abholen. Mit der Zusatzoption "Postnachsendung" bieten wir an, dir jeden Freitag deine Post an eine von dir gewünschte Adresse nachzusenden. Das Virtual Office hat eine Kündigungsfrist von 60 Tagen zum Monatsende.
h. Team-Office:
Ganzmonatige Nutzungsberechtigung für einen bestimmten abschließbaren Büroraum im Quartier22, inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan) und 8 Konferenzraumstunden pro Monat. Nicht genutzte Konferenzraumstunden können nicht auf den Folgemonat übertragen werden. Das Team-Office hat eine, wenn nicht anders vereinbart, vertragliche Mindestlaufzeit von drei Monaten und eine Kündigungsfrist von 90 Tagen zum Monatsende bzw. dem regulären Rechnungszyklus.
5. Folgende Extra-Serviceleistungen können optional zu den unter 3 genannten Tarifen – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – gebucht werden:
- Schließfach,
- Postfach,
- Postservice (wir nehmen deine Post entgegen und senden sie dir auf Wunsch einmal pro Woche zu),
- Inklusivkontingent für unseren Meetingraum pro Monat. Nicht genutzte Meetingraumstunden können nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
- Geschäftsadresse „c/o Quartier22“ als offiziellen Firmensitz
6. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom und WLAN.
7. Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
8. Die Arbeitsplätze der Tagesticket-, Basic- und Flextarife müssen am Ende jeden Nutzungstages vom Nutzer komplett geräumt werden.
9. Alle Extra-Serviceleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife. Die Preisliste ist online abrufbar. Die Tarife verstehen sich zzgl. der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, das sind derzeit 19%.
10. Wir behalten uns eine angemessene Änderungen der Tarife, höchstens jedoch um 10% netto jährlich vor.
11. Die Arbeitsplätze dürfen nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Quartier22. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Quartier22 zur fristlosen Kündigung
12. Das Mitglied hat den Arbeitsplatz, die Ausstattung und die angebotene Leistung vor Beginn des Vertragsverhältnisses geprüft und erkennt diese als vertragsgemäß an. Insbesondere wird zur Kenntnis genommen, dass es sich – mit Ausnahme der Leistungen zu § 2 Ziffer 3 Buchstaben f und h – um einen Großraumarbeitsplatz handelt und die Arbeitsplätze nicht separat abschließbar sind.
§ 3 Buchung und Vertragsschluss
1. Das Mitglied kann eine Buchungsanfrage per E-Mail oder online direkt über das Onlineportal https://quartier22.cobot.me im Online-Buchungsverfahren unter Verwendung eines von Quartier22 vorbereiteten, hinterlegten Buchungsformulares vornehmen.
2. Das Mitglied verpflichtet sich, die im Vertragsformular abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Vor Absenden der Buchungsanfrage muss durch Klicken auf der Checkbox „Ich akzeptiere die QUARTIER22 Terms and Conditions“ die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das beabsichtigte Vertragsverhältnis bestätigt werden.
3. Quartier22 meldet sich nach Prüfung der Buchungsangaben regelmäßig innerhalb von maximal drei Tagen. Durch eine schriftliche oder fernschriftliche Buchungsbestätigung von Quartier22 kommt der Vertrag entsprechend dem vom Mitglied gewählten Tarif zustande.
4. Eine mündliche oder fernmündliche Buchung ist nicht ausreichend. Sie bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Quartier22.
§ 4 Rücktritt
1. Quartier22 ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt insbesondere wenn von Quartier22 nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, wenn die Mitgliedschaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen zustande gekommen ist oder wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Mitgliedschaft den reibungslosen Geschäftsbetrieb von Quartier22 gefährden kann, ohne dass die Gefährdung dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Quartier22 zuzurechnen ist.
2. Aus berechtigtem Rücktritt erwächst dem Mitglied kein Anspruch auf Schadensersatz.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
1. Der vereinbarte Tarif ist im Eintrittsmonat am ersten Tag des Vertragsverhältnisses fällig und zahlbar. In allen auf den Eintrittsmonat folgenden Monaten ist das Entgelt zum Monatsanfang fällig; es gilt jeweils der dritte Werktag des Monats als spätester Zahltag. Für die Fälligkeit gilt jeweils Zahlungseingang bei Quartier22.
2. Die Abrechnung erfolgt monatsweise, unabhängig vom Eintritts- und Austrittsdatum des Mitgliedes. Umfasst die Mitgliedschaft keinen vollen Kalendermonat, wird anteilig und taggenau abgerechnet. Ein Tag ist jeweils ein Dreißigstel des Monatsbeitrages. Es wird für jeden Monat eine steuerlich absetzbare Rechnung erstellt.
3. Akzeptiert werden neben Barzahlung im bargeldlosen Zahlungsverkehr (SEPA) folgende Zahlungsmittel: Kreditkarte, MasterCard, Visa, und American Express. Weitere Zahlungsmodalitäten bleiben vorbehalten.
4. Bankgebühren und Bearbeitungskosten infolge Nichteinlösung von Lastschriften oder aufgrund Widerspruchs gehen zu Lasten des Mitglieds.
5. Eine vereinbarte Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen.
6. Aufrechnungen oder Minderungen sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
§ 6 Vertragsbeginn und -ende
1. Die vereinbarte Leistung steht ab 00.00 Uhr des vereinbarten Vertragsbeginns bis 24:00 Uhr des Vertragsendes zur Verfügung.
2. Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von 30 Tagen (Tarife: Basic, Flex, Fixed) bzw. 90 Tagen (Tarife: Team-Office) zum Monatsende von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
3. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Quartier22 kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied mit seiner Zahlungspflicht mehr als einmal in Verzug gerät oder seine vertraglichen Verpflichtungen in sonstiger Weise schuldhaft verletzt.
4. Kündigungen bedürften der Schriftform.
5. Zum Ende der Vertragslaufzeit ist der Arbeitsplatz in vertragsgemäßem, ordentlichem und gebrauchsfähigem Zustand zurückgegeben. Sämtliche, auch selbst beschaffte Schlüssel müssen spätestens zum Vertragsende zurückgegeben werden. Für Schäden an den Einrichtungsgegenständen oder deren Verlust, für den Verlust von Schlüsseln sowie Schäden verspäteter Herausgabe ist Ersatz in Höhe des Neuwertes zu leisten. Es ist dem Mitglied freigestellt, alternativ auf eigene Kosten binnen Monatsfrist seit Vertragsende gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.
6. Nach Ende der Vertragslaufzeit werden eingehende Post und Pakete nicht angenommen. Für sich ergebende Folgen haftet das Mitglied. Von dem Mitglied bei Vertragsende nicht abgeholte Post/Pakete werden 14 Tage nach Vertragsende vernichtet. Das Mitglied gibt insoweit Eigentum/Besitz auf. Leistung von Schadensersatz wird ausgeschlossen.
§ 7 Vertragsdurchführung, Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln
1. Quartier22 übergibt den Arbeitsplatz und die weiteren gebuchten Leistungen in dem bei Vertragsunterzeichnung bekannten funktionsfähigen Zustand an das Mitglied. Eine Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen. Die Weitergabe überlassener Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet.
2. Das Mitglied ist verpflichtet, auf alle übrigen Mitglieder größtmögliche Rücksicht zu nehmen und die Arbeitsatmosphäre nicht zu stören. Telefonate sind in angemessener Lautstärke zu führen, akustische Medien sind über Kopfhörer zu hören. Das Mitglied ist nicht berechtigt, Möbel und Einrichtungsgegenstände aufzustellen, zu entfernen, deren Lage im Raum zu verändern und/oder diese auszutauschen. Arbeitsplätze sowie Einrichtungen und Zubehör sind pfleglich zu behandeln. Ausnahmen bedürften der schriftlichen Einwilligung, wobei das Mitglied, spätestens bis zur Rückgabe zur fachgerechten Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Arbeitsplatzes auf eigene Rechnung vorzunehmen.
3. Instandhaltungen und Instandsetzungen sowie bauliche Änderungen die zur Abwendung von Gefahr oder zur Schadensbeseitigung zweckmäßig sind, kann Quartier22 nach angemessener Fristsetzung vornehmen. Das Mitglied schuldet erforderliche Mitwirkungshandlungen wie etwa das Räumen des Arbeitsplatzes und den Zugang zum Arbeitsplatz. Eine Minderung des zu § 2 vereinbarten Entgelts oder Schadensersatzansprüche aus den vorbenannten Gründen sind nicht geschuldet, sofern die Dauer der Maßnahmen nicht unverhältnismäßig ist.
4. Je nach gewähltem Leistungspaket ist die Nutzungsmöglichkeit auf die gewählte Nutzung und auf die bestimmte Nutzungszeit beschränkt. Wird die Leistung nicht in Anspruch genommen, verfällt sie ersatzlos. Der Anspruch auf die Gegenleistung bleibt bestehen.
5. Bei Buchung der Leistungsmodule § 2 Ziffer 3. Buchstabe a. bis e. (Tagesticket, Basic und FLEX-Tarife) besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz.
6. Druckernutzung (fair use) ist vom Entgelt gemäß § 2 umfasst. Sofern eine Zugangssoftware zu installieren ist, übernimmt Quartier22 für deren Funktionsfähigkeit keine Garantie oder Haftung.
7. Für die Zurverfügungstellung der WLAN-Nutzung gespeicherte Nutzungsdaten werden ausschließlich in gesetzlich vorgeschriebener Weise erhoben und nur im Falle gerichtlicher Anordnung weitergegeben und entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (derzeit 14 Tage und längstens 31 Tage) gelöscht.
8. Quartier22 stellt dem Mitglied während der Vertragslaufzeit bei Bedarf die Anschrift „c/o Quartier22, Bautzner Str. 22 HH, 01099 Dresden“ zur Nutzung als Firmensitz zur Verfügung. Voraussetzung zur Nutzung der Firmenanschrift ist die Buchung der entsprechenden Option während des Anmeldeprozesses. Für die Anerkennung der Geschäftsadresse durch Dritte übernimmt Quartier22 keine Gewähr.
9. Quartier22 ist zur Aufstellung und Aktualisierung einer Benutzungsordnung einseitig berechtigt. Diese ist einzuhalten.
10. Dem Mitglied ist bekannt, dass Quartier22 Veranstaltungen selbst durchführt oder Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Veranstaltungen werden nach Art und Umfang auf der Homepage von Quartier22 angekündigt. Einschränkungen der Inanspruchnahme des vom Mitglied angemieteten Arbeitsplatzes durch Veranstaltungen sind möglich und gelten als vertragsgemäß.
§ 8 Haftung und Verjährung
1. Das Mitglied hat gegen Quartier22 einen Anspruch auf Schadensersatz bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wenn eine zu vertretende Pflichtverletzung vorliegt und darüber hinaus bei Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässig zurechenbarer Pflichtverletzung durch Quartier22 beruhen.
2. Das Mitglied ist für eigenes Tun und Unterlassen im Rahmen der Internetnutzung/WLAN-Nutzung alleinig verantwortlich und verpflichtet sich, die gesetzlichen und insbesondere die wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher, markenrechtlicher, datenrechtlicher und sonstigen Rechte einzuhalten. Insbesondere das Kopieren, Verbreiten und/oder Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte ist untersagt und stellt einen Vertragsbruch dar. Quartier22 übernimmt keine Haftung für Schutzrechte Dritter bei der Übermittlung von Daten und Datenträgern durch Mitglieder. Das Mitglied stellt Quartier22 insoweit von Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich zum Ersatz etwaig entstehender Schäden zu denen auch Abmahngebühren und Rechtsverfolgungskosten gehören. Eigene Rechtsverfolgungskosten für den Fall ihrer Inanspruchnahme durch Dritten infolge einer vorbenannten Rechtsverletzung hat das Mitglied selbst zu tragen.
3. Störungen oder Mängel unter §2 bezeichneten Leistungen sind unverzüglich zu rügen, so dass umgehend für Abhilfe gesorgt werden kann. Das Mitglied ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um einen möglichen Schaden gering zu halten.
4. Für eingebrachte Sachen haftet Quartier22 nicht. Quartier22 gibt auf Nachfrage Informationen zu einer Elektronikversicherung, übernimmt indessen keine Haftung für Qualität einer solchen Versicherung.
5. Alle Ansprüche gegen Quartier22 verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen.
6. Hat ein Dritter für das Mitglied bestellt, haftet er gegebenenfalls neben dem Mitglied für alle vertraglich eingegangenen Verpflichtungen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Quartier22 behält sich Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Mitglied umgehend mitgeteilt. Sofern das Mitglied Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Quartier22 GmbH.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Quartier22 GmbH. Sofern ein Mitglied die Voraussetzung des § 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der Quartier22 GmbH.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand der AGB: 10.06.2022
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die QUARTIER22 diese Website bereitstellt.
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